Kia Carnival aus Holland mit Tagfahrlicht?
Es wäre sehr wichtig das ich das irgendwie beweisen kann. Ich kann leider nichts im Internet darüber finden. Ich hatte den Wagen verkauft und der Käufer macht mir nun riesigen Ärger. Er erwartet von mir Led Tagfahrlicht.
Ich habe eine dringende sehr wichtige Frage!
Im Kia Carnival Bj.2004 (der glaube ich aus Holland kommt) nennt sich da folgendes Tagfahrlicht???
So bald der Motor gestartet wird, ging vorne in den Hauptscheinwerfern licht an.
Darauf hatte man keinen Einfluss.
Weder die Tachobeleuchtung, noch hinten brannten die Lichter. Wirklich nur vorne!
Nennt sich das nun Tagfahrlicht oder anders??
Tagfahrlicht ist die richtige Bezeichnung dafür.
LED Tagfahrlicht gab es 2004 noch nicht.
Damals wurde das eben so gelöst und ist damit völlig normaler Stand der damaligen Technik.
Sprich mal mit einem KIA-Händler.
Eventuell kann der Dir das schriftlich bestätigen.
Wenn es den Käufer stört, lässt sich das sicher auch rausprogrammieren.
Dann soll doch mal der Käufer seinen Anspruch begründen, wird ihm nicht gelingen. Ich vermute, dass es sich nur eine neue Spielart handelt, um nachträglich einen ordentlichen Preisnachlass zu erhalten.
Es entspricht dem üblichen Verhalten: blödsinnige Forderungen stellen und anstatt sie sachlich sowie fachlich zu begründen (was bei blödsinnigen Forderungen nicht geht), wird nur mächtig Druck und ein riesen Ärger gemacht.
LED ist ohnehin nicht. Selbst nach den aktuellen Vorschriften für Neuwagen gibt es keine Vorgaben zum benutzten Leuchtmittel. Derartige Vorgaben sind auch unzulässig, weil sie eine marktbeeinflussende Wirkung hätten. Die Funktion und Wirkung sind immer nur vorgeschrieben, wie dies umgesetzt wird, ob LED, Xenon oder Glühfaden, ob eigenständig oder im Hauptscheinwerfer integriert, ... ist alles den Herstellern freigestellt.
Und 2004 ist da ohnehin noch nichts gewesen. Die Vorschriften zum Tagfahrlicht kamen erst später und 2004 gab es nur irgendwelche Empfehlungen an die Fahrer, zur besseren Erkennbarkeit am Tage mit Licht zu fahren. Einige Fahrzeughersteller haben diese Empfehlung genommen und als Zusatzfunktion ein wie auch immer geartetes Tagfahrlicht, Tagesfahrlicht, ... umgesetzt.
Daher auch dann der Druck des Käufers an Dich, dass Du etwas beweisen müsstest, wohlwissend, dass Dir dieser Beweis nicht möglich ist, weil es 2004 noch nichts gab und wenn es nichts gibt, auch nichts bewiesen werden kann. Nicht ohne Grund steht auch in den Gesetzen, dass derjenige, der eine Forderung stellt, seinen Anspruch auch nachweisen muss.
Abgesehen von der weiteren Situation, dass dies kein sogenannter "verdeckter Mangel" wäre, weil diese Eigenschaft bei der Fahrzeugbesichtigung vor dem Kauf klar erkennbar war und allein schon aus dieser Richtung keinerlei Anspruch nachträglich besteht.
Ja der ist zum Anwalt gegangen. Wenn ich Pech habe geht es vor Gericht. Der wollte das ich ihm neue Marken LED Tagfahrlichter eingebaut von einer Werkstatt bezahle....
Jaja, das übliche Abzock-Blabla.
Dann sollte er das auch begründen, wo das in der StVZO in der 2004 geltenden Version vorgeschrieben ist, oder in den seit dem Zeitpunkt erschienen Versionen mit Nachrüstpflicht vorgeschrieben ist.
Sollte doch sehr verwundern, denn selbst in der heute gültigen Version findet sich in dem zugehörigen §49a - "Lichttechnische Einrichtungen"; bzw. der übergeordneten ECE-R87 - "Tagfahrleuchten" nichts über die Art des Leuchtmittels (LED, "Glühbirne", ...), und das egal wo auch immer und als was am Fahrzeug.
Insbesondere der Nachweis für 2004 dürfte sehr interessant ausfallen, wenn das Vorhandensein von Tagfahrleuchten für Kraftfahrzeuge erst mit Erstzulassung ab 1.Februar 2011 vorgeschrieben wurde. Die zugehörige EU-Vorschrift mit allen zugehörigen Bestimmungen wurde erst am 2.10.2008 verabschiedet.
Bedeutet: vor dem 2.10.2008 kann ein Tagfahrlicht als lichttechnische Einrichtung nicht existiert haben (eigenständige "Lampe", "Scheinwerfer", Leuchte). Vollkommen unmöglich, weil die vereinfacht ausgedrückt: erst am 2.10.08 "erfunden" und "geboren" wurde.
Alles vor diesem Zeitpunkt war ein wie auch immer von dem Fahrzeugherstellern realisiertes "Tagesfahrlicht", "Skandinavien-Licht" oder wie auch immer von der Marketingabteilung bezeichnete Schaltung der Hauptscheinwerfer.
Vielen Dank für deine Mühe und deine Hilfe!