TÜV für Roller 50ccm
Hallo Zusammen,
ich habe mir am Wochenende einen Roller 50 ccm gekauft. Jetzt wollte ich nur mal wissen, ob denn dafür TÜV notwendig ist. und wenn ja was denn alles geprüft wird.
LG
Sarah
NEIN ...
bis 50ccm brauchste keine Zulassung ... und damit auch keinen TÜV; sondern nur ein Versicherungskennzeichen, das beim Versicherungsagenten Deines Vertrauens käuflich zu erwerben ist und an den Roller geschraubt wird. (Jährlich zum 1. März ist ein neues Kennzeichen fällig)
Du musst nur die vom Hersteller mitgelieferte Betriebserlaubnis bei Dir haben, wenn Du mit dem Roller unterwegs bist.
Viel Schbass mit dem Teil
Den Ausführungen von LO ist nichts hinzu zu fügen.
Die Ausführungen von Lo sind nicht 100% vollständig. Denn es gibt durchaus 50ccm Geräte, die eine Zulassung und somit TÜV benötigen. Der entscheidende Faktor ist die Höchstgeschwindigkeit. Mofas, Mopeds, Mokicks und Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h und nicht mehr als 50 ccm Hubraum benötigen lediglich ein Versicherungskennzeichen und keinen TÜV. Kleinkrafträder mit maximal 50 ccm ohne Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung benötigen eine Zulassung mit amtl. Kennzeichen und somit TÜV.
Danke für die Ergänzung; aber in "dot-de" jibbet so gut wie keine 50ccm-"Geräte" ohne Geschwindigkeitsbeschränkung (mehr).
Hi
Erstmal vielen Dank für eure Hilfe.
@Bestatter: Der Roller fährt nur 45km/h also nicht wirklich schnell, hätte ich vielleicht dazu schreiben sollen.
@Lo: Wenn das ding endlich läuft habe ich bestimmt spaß
Danke für die Rückmeldung!! ... und Viel Erfolg beim Schrauben; damit das Teil wieder in die Hufe kommt
Lo hat nicht ganz recht gehabt bis 50ccm ist es zwar Steuer und Tüv frei aber versichert werden muss er trotsdem.
Hallo ich habe mal Ne Frage ich habe ein 50ccm Roller aber der leuft jetzt etwas schneller 55 so
Und meine Frage ist nun die also die Polizei hat mich damit angehalten und die mein der muss Genau 50fahren und jetzt soll ich damit zum TÜV wieso und was Wirt den dann gemacht ?? Irgend wie mein die ich soll den TÜV da mal drauf gucken lassen und habe ne Karte bekomm die ich beim TÜV abgeben muss
Lieben Gruß
Robin
W
Die Karte nennt sich "Mängelschein" und die muss innerhalb 7 oder je nach Gegend auch 14 Tage (Frist steht drauf)mit einem Prüfvermerk vom einer Prüfstelle (dieses "abstempeln") bei der Polizei abgegeben werden.
Die Polizei hat das "was" bemerkt und es besteht der Verdacht auf ... Somit muss jetzt bei einer Prüfstelle überprüft werden, ob überhaupt und wenn, dann warum das Ding zu schnell läuft.
Drei Möglichkeiten gibt es:
- Das Ding läuft nicht zu schnell. Es läuft zwar etwas schneller, aber noch innerhalb der zulässigen Toleranz und durch Rückenwind oder auch leicht bergab wurde in der Situation eine etwas zu hohe Geschwindigkeit festgestellt.
Das ist nicht verboten, somit alles harmlos und alles in Ordnung
- Das Ding läuft tatsächlich zu schnell, weil irgendwas an der Drosseleinrichtung defekt ist. Muss repariert werden, dann nochmal beim TÜV kurz überprüft werden und das war es dann auch.
Kaputt ist nicht verboten, muss aber wieder repariert werden, damit es in Ordnung ist.
- Das Ding läuft mit Absicht zu schnell, weil irgendwas verändert, manipuliert, herumgebastelt wurde. Das wäre sogar dann auch eine Straftat und kann auch mit einigen Sozialstunden und auch einer Führerscheinsperre bis zu 2 Jahren bestraft werden.
Wenn einem zufällig einfallen sollte, dass man da was gefummelt hat, sollte man das ganz schnell wieder rückgängig machen und dann erst zum TÜV fahren und nach einer Überprüfung auch nicht wieder "zurückbasteln", sondern als Warnschuss ansehen, dass es hier durch Zufall nochmal gutgegangen ist.