Zulassung in Polen
Das Fahrzeug wurde 1998 verkauft (poln. Staatsbürger) und erhielt ein Ausfuhrkennzeichen. Gleichzeitig wurde es stillgelegt. In Polen wegen Auslandseinsatz des Besitzers offenbar nicht angemeldet. Der Versuch der Anmeldung in Polen scheitert, obwohl der deutsche Fahrzeugbrief dort vorliegt. Welche zusätzlichen Unterlagen sind nötig, bzw. was ist zu tun? Gibt es EU-Regelungen für solche Fälle?
Normalerweise hilft da ein wenig Schmiergeld.
Dazu müsste man zunächst mal die BEGRÜNDUNG der polnischen Zulassungsbehörde kennen, warum das Fahrzeug dort nicht zulassungsfähig ist. Alle Spekulation hierüber wäre "Stochern im Nebel".
Poste also bitte noch den Grund der Verweigerung der Zulassung in Polen ... die können da auch nicht nur "nach der Nase des Fahrzeughalters" entscheiden, ob sie einen Zulassungsantrag ablehnen oder nicht.
Erst dann kann Dir eventuell hier weiter geholfen werden.