Wiederzulassung nach welcher Zeit?
Habe ein Fahrzeug, daß am 24.09.2007 vorübergehend stillgelegt wurde. Wieviel Zeit habe ich, um dieses Fahrzeug wieder zuzulassen?
Früher max. 18 Monate, heute 7Jahre!
MfG
rama
In Ergänzung zur (korrekten) Aussage von @rama:
... nach den 7 Jahren kannst Du es natürlich auch wieder in Verkehr bringen, nachdem Du eine Vollabnahme nach §21 StVZO bei TÜV/Dekra und Konsorten hast machen lassen und dabei eine neue Zulassungsbescheinigung Teil2 (früher: KFZ-Brief) beantragt hast. HU (TÜV-Plakette) mit Gültigkeit 2 Jahre ist in der Vollabnahme gleich mit drin; Abgasuntersuchung (AU) musst Du zusätzlich eine machen lassen
Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden nach 7 Jahren ungültig.
Die Wiederzulassung auf einfachem Wege, also ohne vorherige TÜV- und ASU-Abnahme sollte sich demnach auch im gültigen Zeitraum dieser Untersuchungen bewegen, weil Du diese Bescheinigungen bei der Zulassung vorlegen musst.
Ansonsten wird´s was teurer und umständlicher, weil Du den Wagen zuerst mit nem Überführungskennzeichen zum TÜV bringen müsstest, um ihn dann zulassen zu dürfen.
Die Versicherer verrechnen die Prämie für´s Überführungskennzeichen aber mit anschliessendem Abschluss der KFZ-Versicherung.