Ist Kfz fahrttüchtig bei Störungen im ABS
Ist Kfz fahrttüchtig bei Störungen im ABS (Sonstiges / Quasselecke)
JA
... bei Störungen wird das ABS zwar abgeschaltet, jedoch bleibt die Betriebsbremse funktionsfähig.
Natürlich kann der Wagen bei Vollbremsung allerdings ausbrechen, da das ABS nicht aktiv ist ... man sollte das Bremspedal also nicht "digital" treten (ganz - oder gar nicht), sondern wohl dosiert "mit Gefühl"
theoretisch ja, aber ohne ABS erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis für Dein Auto und damit auch der Versicherungsschutz. Einen HU- Stempel wirst Du mit defektem ABS nicht erhalten.( wenn der Prüfer es merkt!?) Also, schnell in die Werkstatt, zu Deiner eigenen Sicherheit, denn ohne Versicherungsschutz zu fahren ist schlicht und ergreifend be.......t!
MfG rama
@ rama: Heißt das, die Betriebserlaubnis erlischt (mit allen bekannten Folgen) auch, wenn ich das ABS einfach ausschalte, falls mein Auto mit so einer Vorrichtung versehen ist?
Das mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis ist Humbug ... dann müsste ja bei meinem Audi 90 quattro jedes Mal die Betriebserlaubnis erlöschen, wenn ich die Differentialsperren reinhaue ... dann schaltet das ABS nämlich automatisch ab.
.. und wozu bitte ist dann der ABS-Ausschalter an meinem Audi gedacht?! -- Etwa um den Versicherungsschutz auszuschalten, wenn ich das ABS deaktiviere?!
Richtig ist, dass Du mit defektem/dauerhaft deaktiviertem ABS nicht durch die HU kommst.
Dass ein defektes ABS-System schon in eigenem Interesse schleunigst wieder instand gesezt werden sollte, is' auch kláá
Antwort an "Lo" und "Bestatter"
Also A. ist es nicht statthaft eine Schaltvorrichtung zum Abschalten des ABS im Fahrzeug zu haben. Ausgenommen ist, wenn vom Werk aus eine Vorrichtung vorgesehen ist und es wurde mit dieser Vorrichtung die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erteilt. Weiterhin Ausgenommen sind Nachrüstungen für Schulung -und Testfahrten. Beim ADAC und AMS- Fahrsicherheitstraining gab es mal so etwas in abgeschlossenen Bereichen um den Unterschied zu zeigen.
Und B. Die Betriebserlaubnis erlischt tatsächlich wenn ein Fahrzeug mit ABS ausgestattet ist und mit diesem ABS die Betriebserlaubnis erhalten hat, dieses ABS aber zum Beispiel durch einen Fehler im Steuergerät ständig nicht mehr funktionsfähig ist. Und wenn der TÜV das Fahrzeug nicht abnimmt , bestätigt das ja meine Aussage.Dein Fahrzeug mit Differentialsperre hat so, wie es ausgelegt ist, die Betriebserlaubnis erhalten das ist dann eine ganz andere Sache. Frag nach bei Shakespeare oder doch besser beim ADAC / TÜV / DEKRA usw.! Ob die Möglichkeit besteht offiziell das ABS stillzulegen und diese Änderung beim TÜV eintragen zu lassen ist mir nicht bekannt. Außerdem zwei verschiedene Meinungen zu haben und die zu sagen oder zu schreiben ist noch lange kein Humbug.
MfG
rama
@rama
Streiche "Humbug" - Setze "realitätsfern"
Wenn Du Dich von diesem Satz persönlich angegriffen fühlst, so entschuldige ich mich hierfür - Das war nie meine Intention.
Aber mal im Ernst: Wenn an Deinem Auto die ABS-Leuchte aufleuchtet, hältst Du dann stante-pede an; egal ob mitten auf der Kreuzung oder auf der Autobahn, weil Du Dich ja andernfalls laut Deiner Auslegung wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz strafbar machen würdest?!
In der StVZO steht zwar, dass Alles, was am und im Auto eingebaut ist, funktionstüchtig sein muss ... aaaaaber: Soll das dann so weit führen, dass ich sofort anhalte, wenn das Navi ausfällt?! ... oder begebe ich mich in Gefahr, von der Straße abzukommen, weil mir die nette Frauenstimme nicht mehr sagt, wo ich hin lenken soll?!
Bitte das jetzt nicht wieder als Provokation auffassen -- ich wollte nur mal die Verordnungswut und deren (Un)Sinn aufzeigen.
Welchen sittlichen Nährwert hat es denn, wenn der eine ab Werk sein ABS abschalten KANN .. und es damit auch darf - Der Andere aber ohne Versicherungsschutz fährt, nur weil vielleicht die Sicherung vom ABS-Steuergerät durchgebrannt ist?! --- Bei sooo viel Ungerechtigkeit kommt demnächst noch jemand ohne ABS-Abschalter im Auto auf die Idee, Klage wegen Diskriminierung vor dem EuGH einzureichen