Reparatur
alles ok
reparatur alles ok(Autohändler)
Also Sachen gib´s, die gib´s gar net !
Ich würd einfach mit der Anwältin, oder Polizei bei dem Händler auftauchen und die herausgabe des Fahrzeug´s verlangen.
Ganz gleich ob ganz oder nicht! Gibt ja noch andere Werkstätten wo man ihn fertig machen kann.
Wenn der Wagen unfertig repariert bei ihm herumsteht und keinerlei Auskunft gegeben, die Herausgabe des Wagens sogar ohne Begründung verweigert wird, dann steht der Straftatbestand der Unterschlagung im Raum.
Ich würde bei der Polizei Anzeige erstatten und mit der Polizei bei ihm aufkreuzen und die Herausgabe verlangen. Macht der Händler dann aber Reparaturkosten geltend, dann musst Du den Wagen entweder auslösen ... oder per Gericht auf zivilrechlichem Weg den Wagen herausklagen; die Polizei kann/darf vor Ort nicht entscheiden, ob solche Forderungen vorgeschoben oder gerechtfertigt sind.
Vor Gericht ist der Händler allerdings auskunftspflichtig; vor Allem muss er bzgl. seiner - seitens Deines Rechtsanwalts dokumentiert?! - bisherigen Tatenlosigkeit/Ignoranz 'ne plausible Antwort geben. 3 Monate Nutzungsausfallentschädigung darfst Du dem Händler eh in Rechnung stellen.
Vielleicht lässt sich "der Knabe" ja von der Strafanzeige bereits beeindrucken -- und gibt Dir den Wagen ob der Androhung der Geltendmachung von Entschädigungsforderungen auch so zurück; aber solch ein Vorgehen hätte Deine Anwältin längst in die Wege leiten können ... von dieser Seite scheint da auch eine gewisse Lustlosigkeit zu herrschen.
Hoffentlich gibt's den Wagen überhaupt noch und ist nicht z.B. von der Hebebühne gefallen.
Viel Erfolg!
Wenn es ein Vertragshändler ist, würde ich bei VW Druck ausüben....
Was es nicht alles gibt....
Viel Glück!