Zuladung Anhänger
Im kleinen Kreise haben wir darüber diskutiert, wie hoch nun die Anhängelast, die ich mir hinters Auto schnalle, wirklch sein darf.
Zul. Gesamtgewicht, Zuladung, Eigengewicht des Hänges, alles klar...Aber wie verhält sich die Sache, wenn ich mir zB eine Anhänger mit zul.Gesgew von 2000Kg, Leergewicht von, 350Kg leer hinter einen Polo oder Corsa schnalle und wie sieht es dann rechtlich mit den neuen Führerscheinen aus?
puh meines Wissens zählt nur das aktuelle Gewicht....
Das heisst eine leerer Autotransportanhänger dürfte theoretisch auch an einen Smart gehängt werden...
Beste GRüße!
Wenn ich mich mich noch recht erinnere Gilt für den Führerschein B das folgende:
A:
Gebremste Anhänger über 750 Kg
Hier gilt:
1.)
(Und für Deine Fragestellung relevant.)
Das Zulässige Gesamtgewicht des Hängers darf das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten!
Beispiel: ein VW Polo hat knapp 980 KG Leergewicht, also darf der Hänger nur ein zulässiges Gesamtgewicht von 980 KG haben - selbst wenn er leer hinter dem Fahrzeug hergezogen wird und real nur 350 KG wiegt ist das nicht erlaubt!
Das Realgewicht des Hängers ist uninteressant, es gilt nur das zulässige Gesamtgewicht.
2.)
Das zulässige Gesamtgewicht des Gespannes (PKW und Hänger zusammen) darf 3,5 Tonnen nicht überschreiten.
Hier gilt ebenfalls nur das zulässige Gesamtgewicht, NICHT das tatsächliche Gewicht des Gespannes!
Beispiel: PKW hat 1900 Kg zulässiges Gesamtgewicht, der Hänger 2000 Kg, macht ein Gesamtgewicht von 3900 Kg, geht also nicht!
Dabei ist es egal ob der Hänger gerade leer ist und nur 300kg wiegt und der Zugwagen auch nur mit Fahrer, also fast Leergewicht von z.B. 1400 K unterwegs ist und somit tatsächlich nur 1700 Kg anstelle der 3500 Kg bewegt werden.
3.)
Das zulässige Gesamtgewicht des Hängers darf die maximal erlaubte gebremste Zugmasse des Fahrzeuges nicht überschreiten.
Auch hier gilt wieder NICHT das reale Gewicht des Hängers sondern sein max. erlaubtes Gesamtgewicht.
B:
Ungebremste Anhänger unter 750 KG zulässigem Gesamtgewicht.
Hier gilt:
Bei nichtgebremsten Anhängern (unter 750KG maximalem Gesamtgewicht)darf das Gesamtgewicht des Anhängers die zulässige UNGEBREMSTE Zugmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.
Hier gilt jedoch das TATSÄCHLICHE Gewicht des Hängers.
Beispiel: Der Wagen darf 500 Kg ungebremst ziehen, der Hänger wiegt komplett mit Ladung 450 Kg, also alles in grünen Bereich.
Wiegt der Hänger jedoch 600 Kg, so darf ich nicht losfahren, da ich zwar das zulässige Gesamtgewicht des Hänges noch nicht erreicht habe, aber die zugelassene ungebremste Zugmasse der Zugfahrzeuges bereits überschritten habe.
Hoffe geholfen zu haben.
Alles liebe,
Blecky
Hi an alle. Chris Nicolls aus Brighton. Zur Zeit in Hamburg. Ich glaube ich habe es leider immer noch nicht verstanden. Ich habe einen Auto mit leergewicht 1470Kg und möchte einen anderen Auto mit leergewicht per Hanger (1175Kg) abholen. Zugelassen laut deutsche Papiere ist 1500Kg. Ich habe verstanden dass der Anhänger darf nicht mehr als 325Kg wiegen?
Vielen Dank
Es geht um die Grenzen von dem Führerschein (richtiger "Fahrerlaubnis") der Klasse "B".
Das in den Anhängerpapieren zulässige Gesamtgewicht vom Anhänger darf nicht höher sein, als das eingetragene Leergewicht des Zugfahrzeugs, nicht mal um 1 kg.
Das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs PLUS das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf 3,5 Tonnen nicht überschreiten, nicht mal um 1 kg.
Die tatsächlichen Gewichte haben mit den Grenzen der Fahrerlaubnis nichts zu tun. Überschreiten die tatsächlichen Gewichte die zulässigen Gewichte, dann nennt sich das "Überladen". Gibt auch eine Strafe, allerdings dann "nur" ein Bußgeld und Punkte, je nach Größe der Überladung und allerdings auch ein Verbot der Weiterfahrt, wenn die Überladung größer als 5% ist.
Wenn Du die Klasse "B" hast, dann gilt:
Dein Zugfahrzeug hat ein Leergewicht von 1470 kg, somit darf der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 1470 kg haben.
Hat der Anhänger ein zGG von 1471 kg oder mehr, dann Straftat - Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dein Anhänger mit einem zGG von 1500 kg ist damit unzulässig.
Nun kommt nach das zGG von maximal 3500 kg des gesamten Zuges, also Zugfahrzeug plus Anhänger:
Wenn Dein Anhänger ein zGG von 1470 kg hat, dann darf der Zugwagen nur noch ein zGG von maximal 2030 kg haben.
Hat Dein Zugfahrzeug ein höheres zulässiges Gesamtgewicht, zB. 2200 kg, dann darf der Anhänger nur noch ein zGG von 1300 kg haben, da Du ansonsten diese 3500 kg durchschlägst.
Da die tatsächlichen Gewichte für die Fahrerlaubnis keine Rolle spielen, gibt es manchmal die Möglichkeit zum Schummeln.
Man holt sich einen Anhänger, der von seinen Papierwerten zur Fahrerlaubnis "passt" und überlädt ihn "zufällig". Ist dann keine Straftat mehr, sondern "nur" eine Ordnungswidrigkeit.
Aber auch nicht ganz ohne, auch mit Überladung ist eine Weiterfahrt an Ort und Stelle zu ende und man muss sich dann ohnehin um "was Richtiges" kümmern.
Funktioniert hier aber nicht. Durch den transportierten Wagen kannst Du anhand dessen Fahrzeugpapieren oder durch "Kundigmachung" jederzeit selber nachrechnen, dass der Anhänger eine bestimmte Zuladung benötigt und mit dem entsprechenden Anhänger aber über die Grenzen der Fahrerlaubnis der Klasse B liegst, Du diesen "kleinen" Anhänger genau deshalb aber gewählt hast und damit dann doch die Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis begangen hast.
Also irgendwelche Tricks, um die erheblichen Folgen einer Straftat zu umgehen, gibt es in einer nachrechenbaren "zufälligen Falschbeladung" nicht.
Vielen Dank. Jetzt ist es klar
Hallo ich brauch Hilfe!
Ich habe mit einem VW T4 einen Fiat seicento Transportiert.
Ist das mit der Fahrerlaubnis B möglich?
Hallo brauch Hilfe!
Habe ein Fiat seicento 690Kg mit einem VW T4 Transportiert!
Ist das mit einer Fahrerlabnis Klasse B möglich?
gruß
Wie bereits beschrieben, für Klasse B gilt:
zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers (siehe dessen Papiere oder Typschild) darf nicht höher als das Leergewicht des Zugfahrzeugs sein (siehe Zulassungsbescheinigung)
zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers PLUS das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs dürfen zusammen nicht größer als 3.500 kg sein.
BEIDE Bedingungen müssen eingehalten werden.