Wie Illegal muss illegal sein?
Es gibt hier einen REWE, der in einer kleinen, verkehrsberuhigten (wenig Verkehr) Zone liegt.
An dessen Auffahrt zum Parkplatz treffen sich 3 Strassenenden, davon zwei Einbahnstrassen. Legal (grüne Pfeile) kann man den Parkpklatz nur über die eine Strasse erreichen. Wenn man aber 1 Meter illegal (roter PFeil) in die Einbahnstrasse fährt, ist es auch möglich, von den andere Strasse reinzufahren.
(Wenn man den Bürgersteig mit anschneidet fährt man sogar garnicht gegen die Einbahnstrasse!)
Die Abkürzung nutzen viele Autofahrer. damit ersparen sie sich einen weiten Umweg zum Anfang der Einbahnstrasse. Scheinbar machen es viele, weil es "nur" ganz wenig in die Einbahnstrasse geht. Wie illegal ist denn das, würde man hier ein Auge zudrücken oder müsste hier jeder gleich hart bestraft werden!?
Zur veranschaulichung ein Foto.
Also du solltest mal ds Bild etwas verkleinern oder mehr Absätze benutzen, der Text verschwindet Teilweise. Und den Meter zur Einfahrt würde ich persönlich trotzdem falsch fahren. Wenn da nicht gerade ein Streifenwagen steht.
Eine Steigerungsform von illegal gibt es nicht:
illegal -> illegaler -> am illegalsten is' Nonsens.
Übrigens ist Fahren über den Bürgersteig genau so 'ne Ordnungswidrigkeit wie Fahren entgegen der Fahrtrichtung der Einbahnstraße (auch wenn's "nur" ein halber Meter ist) .. bei Gefährdung wird's dann noch 'ne Stufe "teurer"
Die aktuellen Ordnungs- & Bußgeldsätze guggst Du im Bußgeldkatalog.
Ich fuhr einmal falsch rum in einer Einbahnstraße, da stand auch zufällig ein Polizist der mich anhielt. Ich hab ihn dann gezeigt warum, auf der richtigen Seite stand ein Baustellenbagger, der die Einfahrt blockierte, darum musste ich außenrum, zumal ich dort wohnte und die Straße nur während der Bauphase zur Einbahnstraße gemacht wurde. Der Beamte ließ mich dann weiterfahren und parken. Dies ist zwar ein Einzelfall, aber ich denke die meisten Polizisten werden wegen einem Meter nachsichtig sein.
Reine Ermessenssache ... Brauchst dabei nur an einen Polizisten mit-gestörtem-Eiweißhaushalt ) oder einen übereifrigen Spießbürger, der Dich anzeigt, zu geraten -- Dann MUSS die Ordnungsbehörde dem "Delinquenten" ein Ticket verpassen.
Darum sagte ich ja die meisten.
Auf dem Bild sieht das schon eher nach 10 Metern gegen die Fahrtrichtung aus.
Wäre ich die Rennleitung und die Aktion würde wirklich niemanden behindern oder gefährden, würde ich mal müde mit dem erhobenen Zeigefinger wackeln und ansonsten den lieben Gott einen guten Mann sein lassen und ich denke, viele echte Polizisten würden genauso reagieren. Aber einmal an den falschen geraten und es geht los.
Also ende vom Lied ist, wenn du nen harten grün angezogenen erwischt der kassiert bei jeglicher fehlbenutzung von Strassen ab!
Also lieber Umweg fahren und Ärger ersparen oder Einbahnstrassen Bürgersteige usw benutzen und ne Strafe in Kauf nehmen!
Das musst du selbst abwägen!
Und mal abgesehen davon weiß ich eh nicht was du dir hier erwartest mit deiner Frage!
Oder die 10 Meter da im Rückwärtsgang fahren, man kann ja behaupten außversehen an der Einfahrt vorbeigefahren zu sein:D
Ganz easy: Soll ich mich darüber aufregen? Kann ich es selbst auch machen ohne in den "Knast" zu wandern, weil das schon vorsetzlich ist!?
Wenn mir immer einer entgegen kommt, reg ich mich bissl auf, andererseits mache ich das auch selber, wenn absolut kein Auto in Sichtweite ist.
Will also wissen, ob ein Richter für die beschriebene Situation verständnis hätte oder gnadenlos wäre? Was hart urteilen die "Experten"
Entgegen der Fahrtrichtung in eine Einbahnstraße einfahren, ist eben entgegen der Fahrtrichtung in eine Einbahnstraße einfahren. Punkt. Ob es da gleich die Owi-Kelle gibt oder bloß eine Ermahnung, liegt im Ermessensspielraum der Beamten -so sie einen haben- sowie deren Tagesform und Deinem Benehmen.
Der Spaß heißt laut BKatV (Bußgeldkatalog) übrigens "durch Zeichen 220 vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt" und kostet Dich 25€.
Noch Fragen?
Also, - ich würde es nicht machen!
Auch wenn ich nur einen Meter gegen die Einbahnstraße fahre begehe ich einen Regelverstoß.
Dito bei benutzung der Bürgersteiges zum "schneiden".
Ich würde mich halbherzig ärgern und jedem der das so macht den gemeinsten, nachtragendsten, gehässigsten, stursten und engstirnigsten Polizisten Deutschlands an den Hals wünschen.
Aber selbst würde ich schön brav außen herum fahren, nicht das der besagte Polizist MIR begegnet!
Blecky
Das ist aber auch ziemlich bescheuert vom Marktleiter, die können da oben auf Höhe des roten und blauen Autos noch eine Einfahrt machen, dass man auch von oben rein kann, anstatt um den Block zu fahren und Sprit und "Feinstaub" zu verballern.
du hast hier aber schon einen beachtlichen katalog an gesetzeskonflikten dargelegt, lieber schoeneberg
Wenn man als Kraftfahrer gearbeitet hat, hat man eine hohe Laufleistung und viele Erfahrungen mit verschiedenen Fahrzeugen und somit kommt man auch öfter mit dem Gesetz in Konflikt 8-|
:-))))
Zehn Meter sind das nicht! Wenn man entlang des roten Pfeiles fährt, fährt man über den Bürgersteig direkt in die Einfahrt, von mir aus ist das ne Wagenlänge.
Naja, als der Markt gebaut wurde, war die Einbahnstraße sicherlich auch schon da. Und die Stelle ist ja zubetoniert für den Parkplatz, wenn man es gewollt hätte, dann hätte man es auch machen können. Hier bei uns ist eine Tankstelle, die hatte nach hinten auch keine Einfahrt, jetzt wurde da aber eine hingebaut.
Du Spießbürger8-|
Da kann man denken was man möchte. Ich lass mich da auch gerne spiessig oder konservativ nennen, aber wegen 1x um den Block fahren und Strafzettel zu riskieren,-nee, das ist es mir nicht wert-. Ausserdem dürfte es auch kein Problem sein die Fahrtroute von vorneherein so anzulegen, dass ich gleich von der richtigen Seite komme.
Liebe Grüße
Blecky
Der Teufel wurde wieder an die Wand gemalt.
Wieso? Wenn man die Zufahrt auf Höhe des blauen Autos neben den 2 grünen Pfeilen macht, hat man gute Sicht nach links und rechts, ist ja keine scharfe Kurve. Ich kenne mehrere solcher Zufahren in Berlin
So lange er an der Wand kleben bleibt, geht's ja noch .. aber "Teufel-noch-Eins", wenn er dreidimensional von der Wand runtergestiegen kommt und Dich schnappt?! .. dann geht wieder das große Gejammere los
Ja im Grunde gebe ich dir Recht, aber du schreibst immer den allerschlimmsten Fall auf. Und wenn wir mal ganz ehrlich sind, kein Richter wird einen ins Gefängnis stecken, oder 8000 Euro Strafe geben, weil man mal 5 Meter in eine Einbahnstraße rein, oder Rückwärts gefahren ist. Wenn man dabei nicht gerade einen Unfall baut, oder Jemanden umnietet, aber selbst dann wäre das Strafmaß nicht so hoch.
Außerdem hat mich der Polizist nur drauf angesprochen und als ich ihm den Grund in 200 Meter entfernung gezeigt habe und auch nachweißen konnte, dass ich dort wohne und parken will. Hat er mir einen schönen Tag gewünscht und ist weiter seine Strafzettel schreiben gegangen.
Ich hab mal Jemanden 2 x vermöbelt und nur 40 Sozialstunden bekommen 8-|
Das mit dem Bürgersteig befahren kenne ich auch. Einige male war die enge Straße durch die Müllabfuhr versperrt und ich wisch über eine Einfahrt auf den Gehtweg aus und hinter dem Lkw wieder auf die Straße und mehrmals musste ich das gleiche auf Arbeit mit meinem MB Sprinter machen, wenn der Gehweg breit genug war. Allerdings nur wenn da keine Fußgänger waren und Schrittgeschwindigkeit. Wurde zum Glück nie erwischt und die Müllmänner haben nur gelacht