Führerschein weg... Was kann ich machen?
Hallo zusammen,
es ist nun gut 1 1/2 Jahre her als ich meinen führerschein abgenommen bekommen habe.
sachverhalt:
im sommer 2007 bin ich mit einem arbeitskollegen nachhause gefahren.
schon auf der autobahn ist und ein sehr rasant fahrender motorradfahrer aufgefallen, sind jedoch nicht mit ihm in konflikt geraten, da er noch etwas weiter weg war.
als wir dann fast zuhause waren und schon in den ort eingefahren sind, ( ca tempo 40 ) sagte mein beifahrer im lauteren ton zu mir: " pass auf " in dem moment ist mir auch schonwas vors auto gesprungen ( es wird wohl eine katze gewesen sein, da ich an dieser stelle schon oft eine beobachten konnte ) aus reflex legte ich eine härtere bremsung ein ( es war noch keine vollbremseung ) in dem moment kam es auch zu einem aufprall von hinten. dies war der motorrad fahrer der uns auch schon auf der autobahn aufgefallen ist. zum glück ist ihm und uns nichts weiter passiert. mein fahrzeug ( ein renault twingo, war allerdings nun ein totalschaden- 6800EUR schaden laut sachverständigen ) ein solcher schaden konnte nur hervorgerufen werden im den der motorradfahrer eine wesentlich zu hoche geschwindigkeit hatte. als die polizei dann am unfall ort eintraf. wurde der unfall sehr amateurhaft und an falschen stellen aufgenommen. die hinweise zur polizei das der unfall weiter hinten passiert ist ignorierten sie, und brachten auch ein sehr arrogantes verhalten zu tage.
den ganzen unfallort haben allerdings auch noch 2 zeugen ( ein ehpaar ) mehr oder weniger beobachten können bzw nicht beobachten können da der unfall hinter ihren rücken passiert ist, diese beide zeugen haben dann zu meinem ungunsten ausgesagt das da angeblich keine katze gewesen sei ( obwohl sie dies nicht eindeutig sehen konnten ) so ehrlich wie mein arbeitskollege und ich sind haben wir der polizei wahrheitsgemäß im guten glauben und besten gewissen erzählt das uns der motorrad fahrer auch schon auf der autobahn aufgefallen ist, und das wir uns denn unfall nur durch seine agressive fahrweise erklären können, das ich keine vollbremsung gemacht habe, hätte er wohl einen gewissen abstandhalten müssen und es wäre nicht zu aufprall gekommen. jedoch hat die polizei dies wohl als rache ackt aufgefasst ( wegen dem thema auf der autobahn, obwohl da garnichts war ) ein paar minuten soäter als der polizist sich mit seinem kollegen beraten hat, kamen diese zu mir und teilten mit mit das sie meinen führerschein beschlagnahmen. an diesem zeitpunkt war ich dann fassungslos und bin auch etwas lauter gewordenn.
al es dann zur gerichtsverhandlung kahm. konnte in meinen augen nichts wirklch bewiesen werden. es war nur das eine ehepaar als zeuegn geldaen die gegen mich aussagten. ihre aussage zählte laut polizei und richter mehr, weil sie unabhängige zeugen waren. da mein arbeitskollege laut polizei eine vertraute person ist steht dieser wohl in automatisch in einem kumpelverhältniss und lässt seine aussage nur zu 50% gewichten. um nicht noch einer falschaussage beschuldigt zu werden riet der richter mir dazu, auf die vernehmung meines arbeitskollegen zu verzichten und versicherte mir wenn wir die verhandlung nicht unnötig verlängern würde es für mich besser ausgehen. nach rücksprache mit meinem anwalt, stimmten wir dem auch zu. zufor habe ich natürlich meine aussage so getätigt wie ich dies auch schon der polizei gegenüber getan habe nur die zeugen und der motorradfahrer haben sich in wiedersprüche verwickelt und konnten sich an kaum noch was erinnern. dann kam es zum urteilsspruch. entzug der fahrerlaubnis für ein jahr und 4500 EUR geldstrafe wegen einem gefährlichen eingriff in den starßenverkehr. als das jahr sperrfrist nun vorbei war habe ich meinen führerschein wiederbeantragt dort sagte mir die freundliche mitarbeiterein auf der führerscheinstelle, das wenn alle unterlagen beisammen sind, meine fahrerlaubnis sofort ohne jegliche weitere maßnahme erteilt wird, da ich ja noch nie vorher auffällig gewerden bin, weder strafrechtlich noch anderweitig im straßneverkehr. die ist jetzt schon wieder über ein halbes jahr her un meinen lappen habe ich immer noch nicht zurück. begründung: ich wäre psychologisch nicht geeignet ein fahrzeug zu führen. weitere maßnahmen nicht erforderlich da sie erstmal beobachten wollen ob ich anderweitig auffällig werde... ....???
was kann ich nun machen??? hat einer ein tip für mich? das problem ist/war das ich zum zeitpunkt des unfalls nicht rechtschutzversichert war. den anwalt für die gerichtsverhandlung habe ich bar aus eigener tasche bezahlt ( 1800 EUR, und dazu wahr er noch richtig schlecht, hat wärend der verhandlung nicht ein ton gesagt )
fürde mich sehr über viele ratschläge freuen, denn mittlerweile ist meine existenz bedroht, und die tatsache das ich unschuldig verurteilt wurde, belastet mich wirklich sehr....
Danke und Grüße
Patrick
Unschuldig verurteilt?
Gerade WEIL Du wegen einer vermeintlichen Katze, und das auch noch lediglich auf Zuruf des Beifahrers, gebremst hast, bist Du an dem Unfall schuld und zwar 100%. Alleine dadurch, daß Dir das anscheinend selbst nach eineinhalb Jahren Bedenkzeit überhaupt nicht einleuchtet, zeigt sich, daß Du tatsächlich psychologisch nicht geeignet bist, ein Fahrzeug zu führen.
Bist aber böse heute.
Hilt nur Obergutachten
Aber du warst ja noch gar nicht beim MPU!!!
Wie kann das gehen??
ZUM URTEIL:
Rechtlich gesehen wird das Urteil seine Richtigkeit haben und ist ja rechtskräftig.
Dadurch das du auf die Anweisung deines Beifahrers gebremst hast und selber den Straßenverkehr nicht im Blickfeld hattest (was auch immer du gerade gemacht hast), hast du nicht aufgepaßt und warst somit unkonzentriert und unaufmerksam im Straßenverkehr unterwegs was natürlich eine eingeschränkte psychologische Handlungsfähigkeit vermuten läßt.
Die Aussage, der Motorradfahrer wäre im Vorfeld schon auf der Autobahn durch die aggressive Fahrweise aufgefallen, läßt natürlich vermuten, daß du (bzw. dein Beifahrer) ihn durch eine Lektion auf seine Fehler aufmerksam machen wolltest. Da dir diese Funktion aber nicht zusteht, wird der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr zur Last gelegt. Ob der Motorradfahrer nun zu geringen Abstand hatte oder zu schnell war, wird nach einer schlampigen Unfallaufnahme nicht mehr nachvollzogen werden können.
Demzufolge bist du schuldig und deshalb ist es eigentlich immer besser am Unfallort vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.
NEUERTEILUNG DER FAHRERLAUBNIS:
Wenn in dem Gutachten/ Urteil nur der Entzug auf 1 Jahr festgelegt wurde, kann im nachhinein (sofern du nicht erneute Verstöße begangen hast oder erhebliche Zweifel in der Einsichtigkeit bestehen) kein psycholgisches Bedenken auf die Fahrtauglichkeit angebracht werden (und wenn dann geht das nur per MPU und nicht auf dem Papier). Der Führerschein wäre damit eigentlich wieder zu erteilen.
Solltest du natürlich immer noch die Schuldigkeit und das Urteil anzweifeln, kannst du dieses Verfahren auch noch bis zur MPU und allen notwendigen Maßnahmen hintreiben und weiter herauszögern.
Die Beobachtung ob du anderweitig auffällig wirst, wird nicht ausreichen. Ich denke mal eher, da du schon 1,5 Jahre keinen Führerschein hast, werden die Behörden auf Zeit spielen. Laut deutschem Führerscheinrecht musst du deinen Führerschein komplett neu machen (inkl. Fahrstunden und Prüfung), wenn du nachweislich 2 Jahre keinen Führerschein hattest und kein Fahrzeug geführt hast (und das ist bei einem Entzug der Fall). Das Eingestehen von Schwarzfahren würde diese Frist zwar aufheben, aber gleich eine neue Anklage mit einer neuen Sperre mit sich bringen - also gleich vergessen.
FINAL:
Also ist hier dringend der Gang zum Anwalt und ein beschleunigtes Verfahren notwenig bevor der Führerschein komplett verfällt!!! Das müsste auf Grund der berufliche Existenz-Not mit den richtigen Anwälten auch machbar sein.
Sofern du inzwischen eine Rechtschutzversicherung hast, müsste man den Unfall vergessen (Versicherung reguliert nicht rückwirkend und für laufende Verhandlungen) und versuchen nur die Führerschein-Neuerteilung anzugehen.
Sieh den Fehler endlich ein und klär mit den Behörden im ordentlichen Ton wie du den Führerschein wieder erteilt bekommst. Die Behörden müssen handeln und dürfen nicht auf Zeit spielen und nichts tun; auch einen Beobachtungszeitraum gibt es nicht, den dafür war 1 Jahr lang Zeit.
hallo Patrick!!!!
ich hoffe, du liest dies noch.
was ich da lese, kann ich garnicht glauben.!!
was hast du denn da für einen amateur anwalt????
wie sieht es denn heute aus???hast du deinen führerschein.
mann,mann.schade,das ich deinen artikel erst heute lese.
du warst doch an NICHTS schuld.auf gut deutsch gesagt. schei... egal,weshalb du gebremst hast.
der auffharende ist IMMER schuld. aber der hier ging ja noch als ""sieger"" aus der verhandlung.
der standart ist schlechtestenfalls, das der schaden zu halben teilen geregelt wird.
in deinem fall müßtest du noch schdensersatz bekommen und den führerschein GARNICHT entzogen.
eingriff in den strassenverkehr??????wegen einer bremsung?????
das ist ja mega blöd gelaufen.
meld dich bitte mal.
gruß woplfgang
meine mailadresse::::: einauge@gmx.net
nun ja. ich hab hauptsächlich dem patrick seine schilderung gelesen.
die war ja schon recht grotesk.
wenn ich jetzt nochmals lese und vor allem der kommentar des moderators. dann frage ich mich tatsächlich, ob und wer da jetzt wen veralbern will????und vor allem.was soll das bezwecken????
meinst du also,das die story von dem patrick erfunden ist????dann muß ich nochmals fragen.was soll das bezwecken????
hast du da ne idee??
ich mein.es ist eh ein jahr her.
aber interessiert hätte es mich schon.
gruß wolfgang
und PS:danke für deine antwort/kommentar!!!
na so ein ausgemachter mumpitz!!!
stehlen leuten wie dir und mir unnötig die zeit.
ja,ja. das ""gute"" internet.
aber siehste. hatten wir wenigstens was zum schreiben und austauschen.
in dem sinn.
gruß wolfgang