12neuwagen.de12gebrauchtwagen.de

Unsere Partnerseiten:

Testbericht

Mario Hommen/SP-X, 17. August 2017

Deutsche Urlaubsreisende finden bei ihrer Heimkehr nicht selten im Briefkasten einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland. Früher hat man diese gern ignoriert, doch seit 2010 können alle Bescheide aus dem EU-Ausland vollstreckt werden. Deshalb rät der ADAC, sofern die Strafe berechtigt ist, rasch zu zahlen, damit es nicht noch teurer wird.

Zunächst einmal sollte man allerdings prüfen, ob der Tatvorwurf zutrifft oder der Bußgeldbescheid möglicherweise Fehler aufweist. Wer Zweifel hat, sollte mit Hilfe von juristischem Beistand umgehend Widerspruch einlegen.
Ebenfalls rechtlichen Rat sollte man sich bei Bußgeldforderungen von privaten Inkassounternehmen einholen. Oftmals fehlt diesen Geldeintreibern die rechtliche Vollstreckungsgrundlage. Als Beispiel nennt der ADAC einen Notar aus dem kroatischen Pula, der laut EuGH nicht befugt ist, seine Bescheide von oft mehreren hundert Euro einzufordern.

Vollstreckt werden Strafen oberhalb der Bagatellgrenze von 70 Euro. Diese Grenze, die in Österreich übrigens bei 25 Euro liegt, beinhaltet auch Verwaltungskosten. Eine schnelle Überweisung kann sich auszahlen, denn Länder wie Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien, Griechenland und Slowenien gewähren Fristenrabatte von bis zu 50 Prozent. Lässt man sich mit der Überweisung hingegen zu viel Zeit, können sogar Mahngebühren anfallen.

Die Bagatellgrenze von 70 Euro mag deutschen Autofahrern als hoch erscheinen, doch in einigen Ländern werden Verkehrsvergehen deutlich höher als in Deutschland sanktioniert. Kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h hierzulande 35 Euro, muss man in Italien für das gleiche Vergehen 170 Euro, in Norwegen sogar über 400 Euro bezahlen.

Wird ein rechtskräftig festgesetztes Bußgelder nicht bezahlt, kann das jeweilige Land dieses übrigens bei einer Wiedereinreise vollstrecken, beispielsweise bei einer Verkehrskontrolle. Ein im Ausland fälliges Fahrverbot ist ausschließlich im jeweiligen Land durchsetzbar. Die nach dortigen Regeln eingetragenen Punkte werden nicht nach Flensburg gemeldet.

Findet man nach dem Auslandsurlaub ein Bußgeldbescheid im heimischen Briefkasten, sollte man diesen besser nicht ignorieren. Knöllchen aus EU-Staaten können vollstreckt werden. Allerdings muss nicht jede Bußgeldforderung rechtens sein.

Fazit
Findet man nach dem Auslandsurlaub ein Bußgeldbescheid im heimischen Briefkasten, sollte man diesen besser nicht ignorieren. Knöllchen aus EU-Staaten können vollstreckt werden. Allerdings muss nicht jede Bußgeldforderung rechtens sein.

Quelle: Autoplenum, 2017-08-17

Getestete Modelle
Für diesen Testbericht sind keine passenden Modelle vorhanden.
Ähnliche Testberichte
Autoplenum

Autoplenum, 2022-01-19

Kein Opfer des SUV-Booms - Der Kombi hält Stand Kein Opfer des SUV-Booms  - Der Kombi hält Stand
Der Kombi hält Stand Kein Opfer des SUV-Booms Ganzen Testbericht lesen
Autoplenum

Autoplenum, 2022-01-19

Gebrauchtwagen-Check: VW Sharan (2. Generation) - Raumrie...Gebrauchtwagen-Check: VW Sharan (2. Generation) - Raumriese mit gro...
Raumriese mit großen Problemzonen Gebrauchtwagen-Check: VW Sharan (2. Generation) ...Ganzen Testbericht lesen
Autoplenum

Autoplenum, 2022-01-19

Fahrbericht: Bentley Flying Spur Hybrid - Weniger ist mehrFahrbericht: Bentley Flying Spur Hybrid - Weniger ist mehr
Weniger ist mehr Fahrbericht: Bentley Flying Spur Hybrid Ganzen Testbericht lesen
Autoplenum

Autoplenum, 2022-01-19

50 Jahre Porsche Design - Sondermodell und Sonderschau50 Jahre Porsche Design - Sondermodell und Sonderschau
Sondermodell und Sonderschau 50 Jahre Porsche Design Ganzen Testbericht lesen
Autoplenum

Autoplenum, 2022-01-19

Toyota-Brennstoffzelle - Von der Straße auf die SchieneToyota-Brennstoffzelle - Von der Straße auf die Schiene
Von der Straße auf die Schiene Toyota-Brennstoffzelle Ganzen Testbericht lesen