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Tankstelle

Erfahrungen (3)

1.07 von 5
, 30. März 2016
Die Waschanlage hat mir den Dachspoiler (bei nem PKW der eine Woche alt ist) zerkratzt. Der Waschanlagenbetreiber sagte nur "des kann ned sein" und dann war die Diskussion zu Ende. Keine Schadensaufnahme o. ä. Nachdem ich am Samstag Flaschen gekauft habe und diese am Sonntag zurückgeben wollte, nahm der Pfandautomat diese nicht und ich wurde von einem Mitarbeiter mit den Worten "verpiss dich" und "halt's Maul" verabschiedet. Der Kunde vor mir wurde auch so verabschiedet. Einen Chef "gibt es nicht" meinte dann der Mitarbeiter....mehr brauch ich dazu nicht sagen
1.0 von 5
, 17. Juli 2015
Anfang dieses Jahres wurde in dieser ALLGUTH-Waschanlage mein Mercedes-Stern von der Kühlerhaube abgerissen. Der Pächter erklärte mir, dass die Qualität der heutigen Sterne derart schlecht sei, dass diese gerne abbrechen würden. Er lehnte deshalb Ersatz ab. Bei Mercedes sagte man mir, dass dies absolut nicht der Fall sei und riet mir, hier hart zu bleiben. Ich konfrontierte den Pächter mit dieser Aussage, worauf er mir zwei Basis-Gratiswäschen anbot, ansonsten könne ich gerne klagen. Ich gab mich damals damit zufrieden und bezahlte den Stern selbst, weil ich wegen 60 Euro keine juristische Auseinandersetzung wollte. Bei der Einlösung des zweiten Waschgutscheins ging der Ärger dann richtig los. Als ich aus der Anlage fuhr, bemerkte ich 4 frische, in Fahrtrichtung liegende Eindellungen auf der Motorhaube mit teilweise abgekratztem Lack in den Vertiefungen. Der hinzugerufene Pächter lehnte Schadenersatz mit der Begründung ab, dies könne nicht aus seiner Anlage sein, da diese perfekt eingestellt sei. Außerdem sei mein Wagen in einem äußerst schlechten Erhaltungszustand, da wüsste man gar nicht, wo man anfangen sollte. Dazu der Hinweis, dass mein E320 T bei Mercedes scheckheftgepflegt ist und der Gesamtzustand von Mercedes in München erst kürzlich als "makellos bezeichnet" wurde. Den Einwand, dass sich hier ein Gegenstand in den Bürsten verfangen habe, der eindeutig durch die Rotation auf die Motorhaube geschlagen habe, ließ derPächter nicht gelten, der Umgangston dieses Herrn war darüber hinaus wirklich gwöhnungsbedürftig. Ich beschwerte mich bei Allguth, nachdem Mercedes einen Kostenvoranschlag in Höhe von EUR 2,200 für die Beseitigung des Schadens auf der Alu-Motorhaube gemacht hatte. Bestärkt wurde ich durch einen anderen Allguth-Mitarbeiter, der die Eindellungen als "eindeutigen Waschanlagenschaden" bezeichnete. Allguth schickte seinen Sachverständigen. DerSachverständige versuchte mich eine Stunde lang mit ziemlich hergeholten physikalischen Gesetzen davon zu überzeugen, dass die Dellen nicht von der ALLGUTH-Anlage sein können. Hier war mir schon klar, wie dieses Gutachten ausfallen würde. Er bemerkte noch, dass Alllguth-Mitarbeiter, die Aussagen pro Kunde machen würden, entlassen gehören. Wahrscheinlich haben sie den armen Kerl dann auch gefeuert. Allguth lehnte, wie zu erwarten, alle Ansprüche ab. Dies noch mit der Bemerkung, ich müsste beweisen, dass der Schaden bei Einfahrt in die Waschanlage noch nicht bestanden habe. Aha. Ich sitze nun auf meinem erheblichen Schaden und kann mir überlegen, zu klagen. Die Aussichten sind hier nach einschlägiger Rechtsprechung 50:50.
1.0 von 5
, 9. November 2012
Bereits vor etwa einem Jahr wurde mir in der Waschstraße dieser Tankstelle der Kennzeichenhalter beschädigt und das Kennzeichen abgerissen. Ich habe vom Pächter der Waschstraße einen neuen Kenzeichenhalter und mein Kennzeichen bekommen und nachdem weiter nichts passiert ist, habe ich den Vorfall nicht weiter beachtet. Heute war ich wieder in dieser Waschstraße. Diesmal wurde mir bei meinem BMW während des Waschvorgangs die Tankklappe geöffnet und verbogen. Ich habe das nicht gleich bemerkt und wurde während der anschließenden Fahrt von einem anderen Autofahrer darauf aufmerksam gemacht, dass an meinem Fahrzeug etwas nicht stimmt. Ich habe bei der Kontrolle die offene Tankklappe bemerkt und musste leider feststellen, dass sie erheblich verbogen wurde. Bei einem Anruf hat mir der Pächter mitgeteilt, dass er den Schaden nicht regulieren werde, es gäbe hier zwei Probleme: 1. Ich habe das Gelände verlassen. Wenn ich das mache, habe ich keinen Anspruch auf Schadenersatz. 2. Irgendwo im Einfahrtbereich der Waschanlage steht, dass das Fahrzeug (der Fahrer bleibt während des Waschvorgangs im Fahrzeug) verriegelt werden müsse. Bei anderen Allguth-Waschstraßen muss man das Auto verlassen und den Schlüssel stecken lassen, kann also gar nicht verriegeln. Kurzum, ich bleibe auf dem Schaden sitzen! Dieses extrem unkulante Auftreten finde ich einfach erbärmlich. Deswegen habe ich alle Punkte mit der schlechtesten Bewertung versehen, man muss ja einen Wert angeben.