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Hallo!
Wir wollten gestern ein Auto anschaen.
Der Privatabieter finanziert das Auto selbst über eine Bank, dass heißt, er hat den Fahrzeugbrief nicht. Er meinte, dass es keine Probleme gibt. Wir geben Ihm das Geld, unterschreiben den Kaufvertrag und können das Auto mitnehmen. Er geht mit dem Geld zur Bank und er schickt uns dann den Fahrzeugbrief zu. Nach kurzer Überlegung sind wir nicht hin gefahren, weil uns das zu riskant erschien. Ich wollte fragen, wie geht man in so einer Sache richtig vor. Mit dem Verkäufer zusammen zur Bank fahren und dort alles erledigen oder gibt es noch andere Wege?
Vielen Dank für Infos im Voraus!
einen schönen sonnigen Sontag!
Themen:
Autokauf, TOYOTA Avensis
Details zum Fahrzeug: Kombi, Baujahr 2008, Diesel, Schaltgetriebe
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3 Antworten
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Dein Vorschag würde nur dann funktionieren, wenn der Verkaufserlös (Dein Kaufpreis) die Darlehen-Restschuld des Verkäufers bei der Bank erreichen bzw. überschreiten würde.
Rechtlich bist Du zwar mit dem unterschriebenen Kaufvertrag und dem darauf quittierten Kaufpreis Eigentümer des Fahrzeugs, müsstest aber im Zweifelsfall langwierig die KFZ-Papiere einfordern oder gar zivilrechtlich einklagen, wenn Dir der Verkäufer die Papiere nicht übergeben will -- oder kann; weil die Bank sie wegen nicht komplett abgelösten Darlehens nicht herausgibt.
Antwortete vor 8 Monaten
Lo |
Experte
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Wieso sollte die Bank die Papiere (Zulassungsbescheinigung) nicht dem neuen Eigentümer herausgeben?
Ein sehr kurzer Weg ist es, wenn man das Fahrzeug kauft und unmittelbar danach die Herausgabe der Zulassungsbescheinigung bei der Bank einfordert.
Eigentümer der Zulassungsbescheinigung ist der Eigentümer des Fahrzeugs, ein uneingeschränkt geltendes BGH-Urteil aus Mitte der 60er Jahre. Da es beim Kauf zu einer zweifelsfreien Eigentumsübertragung des Fahrzeugs gekommen ist, hat der Käufer bzw. (neue) Eigentümer ein Anspruchsrecht auf die Papiere.
Die Bank hat keinerlei Zurückbehaltungsrechte, denn es besteht keinerlei vertragliche Vereinbarung zwischen der Bank und dem (neuen) Fahrzeugeigentümer.
Diese vertragliche Vereinbarung besteht (vermutlich) zwischen dem ehemaligen Fahrzeugeigentümer und der Bank und wenn der gegen von ihm vereinbarte Vertragsinhalte verstoßen hat, so hat das die Bank mit dem zu klären.
Funktioniert üblicherweise auch problemlos, denn die Bank kann bei irgendwelchen Verzögerungen nur verlieren und wäre dann auch noch gegenüber dem (neuen) Eigentümer schadensersatzpflichtig.
Man muss dabei nur aufpassen, dass man sach- und fachlich korrekt gegenüber der Bank auftritt, dazu muss man wissen, um welches Kreditinstitut es sich handelt (Filiale, Sachbearbeiter) und man nicht in das Verhältnis zwischen Bank und ehemaligem Eigentümer bzw. Kreditnehmer durch ungeschickte Formulierungen oder Handlungen gerät.
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Sehr risikoreiches Geschäft.
Wie mein Vorredner schon schrieb, müsste der Kaufpreis gleich oder höher sein wie die Restschuld bei der Bank. Ansonsten hättest du im Nachhinein noch mehr Kosten wenn du das Fahrzeug von der Bank ablösen möchtest.
Jetzt wäre auch die Frage ob der Verkäufer wirklich der Eigentümer ist und damit über das Fahrzeug verfügen kann.
In der heutigen Zeit können nämlich der Halter/ Eigentümer/ Versicherungsnehmer/ Kreditnehmer auch jeweils verschiedene Personen sein.
Außerdem könnte das Fahrzeug auch gestohlen sein.
Wenn du trotzdem an dem Fahrzeug interessiert bist, lass dir alle Unterlagen offenlegen und frage selber einmal bei der zuständigen Bank an (insbesondere Höhe der Restschuld). Normal geht das Ablösen von der Bank nicht ganz so einfach, da es hier ja einen Kreditvertrag gibt.
Frage mich natürlich warum man ein finanziertes Auto verkaufen will. Deswegen wäre die notwendige Skepsis hier angebracht.
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