Unfall - Was tun?

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Hallo zusammen!

meiner Frau ist heute leider ein missgeschick passiert.

Sie hat die Beifahrerseite beim rausfahren aus einer Parkgarage extrem beschädigt.

Das Auto ist Vollkasko versichert, sie ist auch als Fahrerin eingetragen.

Da es sich um einen nicht gerade kleinen Schaden handelt, wollte ich fragen wie man am besten die ganze Geschichte meistert.


Schönen Gruß

Feo

Themen: Versicherung & Finanzierung, AUDI S5
Details zum Fahrzeug: Coupe, Baujahr 2009, 354 PS, 4 ccm, Benzin, Schaltgetriebe
Fragte vor 10 Monaten

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Keine Ahnung, was Dein Vertragsinhalt ist. Vollkasko ist was anderes als eine Haftpflicht, wo viele Dinge aufgrund der gesetzlichen Pflicht auch der Gesetzgeber seine Finger drauf hat.

- Üblicherweise hat man keine Gutachterwahl, sondern die Versicherung schickt ihren Gutachter;

- freie Werkstattwahl oder nicht ist auch so ein preisgebender Posten in der Berechnung;

- nächste Stichwort ist eine Unterversicherung, wenn besondere Felgen, Sonderlackierung, Individualausstattung, ... beschädigt worden sind, aber der Versicherungsumfang sich nur auf die "Basisausstattung" bezieht;

- sind Abzüge neu-für-alt vereinbart worden;

- sind prozentuale Abzüge bei ("Bar"-)Auszahlung vereinbart;

- was ist mit der Mehrwertsteuer, die wird üblicherweise nur in dem Umfang erstattet, wie sie auch im Rahmen einer Reparatur angefallen ist, bei Auszahlung ist das nichts;

- Wertverlust ist üblicherweise nicht Bestandteil der VK, aber vielleicht hast Du ein Zusatzpaket, welches bei Leasingfahrzeugen die allgemeine Verlustlücke abdeckt, vielleicht auch die Kosten übernimmt, die zusätzlich durch eine vorfristige Ablösung einer Finanzierung entstehen

- ...


Die Versicherung soll sagen, welchen Betrag sie auszahlen würde, Du kannst Angebote für den Wagen im aktuellen Zustand einholen - und dann entscheiden.

Eine Empfehlung zu machen, geht nicht. Es gibt so viele individuelle Komponenten zu berücksichtigen, insbesondere wenn es nicht mehr Otto Normal mit einem 1,8 Liter Passat ist, sondern gleich ein S5.

Als ganz grobe !Vermutung! nehme ich an, dass eine Reparatur und Weiternutzung des Fahrzeugs wirtschaftlich günstiger ist, wahrscheinlich sogar ganz erheblich.

So sonderlich groß ist die Nachfrage nach unfallbeschädigten S5 nicht. Die sind auch nicht ganz einfach zu reparieren, somit ist der Kaufpreis jetzt wahrscheinlich nicht so sonderlich hoch.
Andererseits wird es einige Abzüge bei der VK geben, allein schon über die Mehrwertsteuer wird da (je nach tatsächlichen Schadensbild) eine nicht zu verachtende Summe in Abzug gebracht werden.

Insgesamt wird da !vermutlich! eine deutlich kleinere Gesamtsumme zusammen kommen, als beim Verkauf des vollständig reparierten Fahrzeugs.

Aber das ist reine Vermutung, es kommt viel auf den Inhalt und Leistungsumfang Deiner Vollkasko an. Nicht zu vergessen, den vereinbarten Eigenanteil bzw. Selbstbehalt.

Auch sollte bei der Wirtschaftlichkeit nicht vergessen werden, dass es Dich durch die Hochstufung immer das selbe Geld kostet. Ob die VK 2.500 Euro an Dich ausbezahlt oder für 5.000 repariert, es kostet Dich das Selbe. Der (Dein) Eigenanteil wird voll abgezogen und die Hochstufung ist immer der selbe Sprung.

Wobei "Wirtschaftlichkeit" ist natürlich auch so eine Sache, so ein S5 hat nicht sehr viel damit zu tun. Nicht falsch verstehen, aber für eine Cent-genaue Korintherei passt ein Dacia doch eher.

Spass und das Wohlfühlen in einem derartigen Fahrzeug (sowohl "S5" wie auch "Unfallwagen") müssen auch mit eingerechnet werden. Wenn das nicht mehr gegeben ist, steht auch die Frage im Raum, wie viel einem ein sofort neues Fahrzeug gegenüber dem Fahren mit einem Unfallwagen und der Abwicklung jetzt mit der Versicherung und später beim Wiederverkauf einem persönlich denn Wert ist.

Antwortete vor 10 Monaten
entfernterNutzer | Experte
 
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Versicherung anrufen und sich dort alles zum weiteren Ablauf erklären lassen.

Falls es ein Leasingfahrzeug ist, dann auch dort klären. Die sind immerhin der Eigentümer des beschädigten Fahrzeugs.

Antwortete vor 10 Monaten
entfernterNutzer | Experte
 
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das ist schon alles getan.

Ich meine eher ob alles über die Werkstatt laufen lassen. Oder Gutachter fahren und Geld auszahlen lassen, ob in dem zustand verkaufen...

Damit der finanzielle Schaden so gering wie möglich bleibt. Wegen Wertverlust und Unfallwagen (zählt das überhaupt zu Unfall??)

Antwortete vor 10 Monaten
 
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Natürlich ist das ein Unfall, auch wenn Du das als Mißgeschick bezeichnest.
Den Rest will ich lieber nicht lesen.

Antwortete vor 10 Monaten
hballerstedt | Experte

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