Motorwechsel mit Mängeln

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Vor 3 Wochen liess ich in einer freien Werkstatt einen Austauschmotor inc. Kupplungskit einbauen, Kosten ca. 2500 Euro.
Nach Abholung des Autos verlor ich innerhalb einer Woche das Komplette Getriebeöl, ein Simmering der Antriebswelle war lt. einer Werkstatt beschädigt.
Da dabei Oel auf die Kupplung gekommen sein muss, rutsch diese nun komplett durch.

Die Werkstatt weigert sich nun, mir die Reparatur des Simmerrings und einer neuen Kupplung zu erstatten. der Schaden soll zuvor schon gewesen sein, was definitiv nicht war, da mein ganzer Stellpatz voll vom Oel ist.

Wie soll ich weiter vorgehen?

Themen: Recht, ALFA ROMEO Alfa 156
Details zum Fahrzeug: Kombi, Baujahr 2002, 150 PS, 2000 ccm, Benzin, Schaltgetriebe
Fragte vor etwa 1 Jahr

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Da fehlen noch ein paar Daten zur Vorgeschichte:

Hast Du den Motor mit Getriebe besorgt oder die freie Werkstatt?

War diese Einheit neu, gebraucht, generalüberholt, usw.?

Wurde die Kupplung separat gewechselt oder alles komplett (z. B. aus einem Unfallwagen) montiert?

Antwortete vor etwa 1 Jahr
opelfan | Experte
 
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Hallo
Sowohl Motor und Kupplung und die ganze Montage war ein Paket .
Der Motor wurde von der Garage überholt und ich habe eine Garantie von 12 Monaten darauf.
Wie gesagt, das Auto wurde komplett abgegeben und so wieder geholt.
Der alleinige Werkstatt-Inhaber bestreitet etwas mit dem Oelverlust zu tun zu haben.
Ich kann aber bezeugen, dass zwar der Motor schlecht lief, aber definitiv kein Oel verlor.



Antwortete vor etwa 1 Jahr
 
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[Zitat]
Die Werkstatt weigert sich nun, mir die Reparatur des Simmerrings und einer neuen Kupplung zu erstatten.
[/ZitatEnde]

DAS war ja dann wohl der berühmte Schuss ins Knie ... den Du Dir selbst gesetzt hast und nun auf den Kosten sitzen bleibst:

EHE Du eine Drittfirma mit der Beseitigung eines Schadens bei evtl. vorgelegenem Gewährleistungsanspruch gegen den ERSTreparateur (Montagebetrieb, der Motor- und Kupplungswechsel durchgeführt hat) beauftragst, MUSST Du Diesem zunächst Gelegenheit geben, den Schaden selbst in Eigenregie zu beheben.

Ihm jetzt im Nachhinein eine Reparaturrechnung zu präsentieren; und durch eben diese Reparatur dem Erstreparateur die Möglichkeit nimmst, seine Gewährleistungshaftung überprüfen zu können, ist dieser KOMPLETT AUS DER HAFTUNG .. und damit Übernahme der (aktuellen) Reparaturkosten RAUS .

Diiie Messe ist gesungen; die Reparatur darfst Du nun auch aus eigener Tasche begleichen.

Über das ob und wie oder vielleicht eines evtl. vorhanden gewesenen Reparaturfehlers des Erstreparateurs braucht man daher gar nicht mehr zu diskutieren; die "Sache" ist tot, aus & vorbei.

Antwortete vor etwa 1 Jahr
Lo | Experte
 
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Du hast das falsch verstanden. Nachdem ich die 600 km weit entfernte Werkstatt mit dem Oelverlust konfrontiert habe, erhielt ich per mail das ok, den Schaden beheben zu lassen.
das Auto war defintiv nicht mehr in der Lage, die Strecke auf eigener Achse zu fahren
Erst als ich den Inhaber mit der Diagnose konfrontiert habe, kam das Argument, dass er das vor Ort ansehen möchte, und beim Tausch die Simmeringe gar nicht betroffen sein könnten.
Diese müssen aber definitv aus-und eingebaut werden

Antwortete vor etwa 1 Jahr
 
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Wenn nur der Motor getauscht wurde, nicht aber das
Getriebe, dann hat die Werkstatt recht. Der
Simmering an der Antriebswelle war nicht Gegenstand der Reparatur. Der kann durchaus schon vorher
kaputt gewesen sein, oder aber er ist erst nun indicht geworden, aber nicht durch oder wegen des
Motortausches.
Obendrein hatte der "Erstmonteur" keine Gelegenheit,
den Schaden zu "begutachten" und evtl. selbst zu
beheben.
Du gehst ja auch nicht zum Bäcker und sagst, Du habest bei der Konkurrenz ein Brot gekauft, weil
ja geschlossen war, und nun schmeckt das nicht,also
soll er das bezahlen.

Antwortete vor etwa 1 Jahr
hballerstedt | Experte

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