Unfall Frage

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So, nun habe ich mich hier auch angemeldet und erbitte eure fachkompetenz oder erfahrungen!
Der sachverhalt: mein 18 jahriger nachbar hatte letzte woche einen unfall verursacht! Er istbei nasser fahrbahn in einer linkskurve irgendwie mit dem heck ausgeschert und in den gegenvergeht geraten! Dort fuhr dann ein anderes auto frontal in die beifahrerseite! Zum glück sind keinem ernste verletzungen entstanden! Mein nachbar hatte einige schnittwunden, und die andere fahrerin einen schock!
Nun hat er eine vorladung bei der polizei zur vernehmung! Wie soll er sich verhalten? Problem ist das wir hier super ländlich wohnen, kein bus oder bahn! Und er ist halt noch in der probezeit!

Welche strafe könnte drohen und wie soll er sich verhalten?

Themen: Recht, VW Polo
Details zum Fahrzeug: Coupe, Benzin, Schaltgetriebe
Fragte vor 12 Monaten

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Vorladung ist klar, wurde jemand verletzt - egal wie gering und auch Eigenverletzungen - geht es um "fahrlässige Körperverletzung". Eine Straftat, bei der nun mal Ermittlungen Pflicht sind.

Grundsätzlich ist man nicht verpflichtet, dort zu erscheinen, als Beschuldigter hat man das Recht zu schweigen.

Hier sollte man auch überlegen, ob man davon nicht gebrauch macht. Anrufen und absagen - fertig.

Die Situation ist an sich klar, Ursache ist unangepasste Geschwindigkeit und das wird dann üblicherweise rund 120 Euro Bußgeld werden und 3 Punkte bringen.

Damit dann Aufbauseminar und Probezeitverlängerung. Je nach Schwere der Verletzungen und auch Schuld kann es auch teurer werden, dann auch mit Fahrverboten.

An den Verletzungen lässt sich nichts beeinflussen (sich bei den Geschädigten entschuldigen ist nie verkehrt), aber bei der Schuldfrage (Ursachenfrage) muss man aufpassen und kann sich selbst durch unbedarfte Äußerungen ein ziemliches Ei auf den Kragen nageln.

Bei Dingen wie "hatte es eilig, war schon zu spät", "CD ist runter gefallen, habe mich kurz gebückt", ... die schnell als Entschuldigung genannt werden, ist man recht schnell bei der groben Fahrlässig oder auch Vorsatz ("billigend in Kauf genommen"), was die Strafe dann richtig heftig werden lässt.

Auch Fragen zu einem eventuellen Drogenkonsum werden gerne gestellt und Antworten wie "früher mal probiert, aber vor einem Jahr aufgehört" sind nicht gut.

Dann gibt es zwar keine Folgen oder Straferhöhung bei diesem Unfallgeschehen, aber es wird sich mittelfristig die Fahrerlaubnisbehörde melden und je nach Aussage von einem (teuren) ärztlichen Gutachten zur Überprüfung des Konsums bis MPU mit Fahrerlaubnisentzug so einige Brocken in den Weg legen.

Hier sollte man sehr vorsichtig sein, was man macht, verbessern wird man nie etwas können, denn die Fakten lassen sich nicht verändern, man hat im Grunde genommen nur die klare Möglichkeit sich selbst richtig rein zu reiten.

Sollten hier tatsächlich später heftige Schuldvorwürfe und Strafen kommen, kann man immer noch zu einem Anwalt gehen (Fachanwalt Verkehrsrecht!!!), der über Akteneinsicht und ggf. Widerspruch dann auch immer noch etwas verändern kann. Sofern möglich, an den Tatsachen kommt der auch nicht vorbei.

Ich würde freundlich absagen, mich bei den Opfern entschuldigen und dann abwarten, was kommt.

Antwortete vor 12 Monaten
entfernterNutzer | Experte
 
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Erstmal vielen dank für die antwort! Also soweit ich weiß waren die verletzungen der anderen person nur ein schock und mein nachbar hatte ein paar schnittwunden durch die umherfliegenden splitter die im krankenhaus genäht wurden!
Ich werde heute abend nochmal mit ihm sprechen, er hofft hat nur das der führerschein nicht weg ist, das wäre das größte problem!

Antwortete vor 12 Monaten
 
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Eine geringe "Fremd-" aber hohe "Eigenverletzung" ist ein nicht unerheblicher Faktor bei der Bestimmung der Strafhöhe.

Eine Strafhöhe wird durch mehrere Eigenschaften bestimmt:

- die eigentliche Verfehlung

- deren Auswirkung, die Unfallfolgen

- ein "Denkzettel-Effekt" für das zukünftige Verhalten.
Ein hoher Eigenschaden in Form einer Verletzung hat einen erheblichen Denkzettel-Effekt. An eine ordentliche Verletzung erinnert man sich deutlich länger, als an ein um 200 Euro höheres Bußgeld.


Somit wird hier die Bestrafung deutlich geringer ausfallen, als wenn der Verursacher hier gänzlich ohne eigenen Folgen aus der Situation herausgekommen wäre und gleichzeitig eine hohe Fremdverletzung vorliegen würde.


Aber jetzt nicht falsch verstehen, dass man straffrei bleiben wird. Eine Verfehlung mit recht erheblichen Folgen ist eingetreten und wird entsprechend "honoriert".

Dieser "Denkzettel-Effekt" ist nur ein weiterer Bewertungspunkt, der die Strafhöhe dann weiter nach oben oder auch etwas nach unten verschieben wird.


Hauptbewertungspunkt ist immer die eigentliche Verfehlung. Liegt nur ein "Allerwelts-Fahrfehler" vor, dann war das auch auch nur das. Dass in der weiteren Folge ein ziemlicher Schaden entstanden ist, kommt zwar mit rein, aber längst nicht so hoch, wie man das oftmals zieht.

Es ist zwar "schlimm", wenn jemand verletzt wird, aber wenn diese Verletzung eher auf der Zufallssituation eines "zur falschen Zeit am falschen Ort" basiert, dann ist eine Straferhöhung zwar vorhanden, aber nur recht gering.

Dieses "zur falschen Zeit am falschen Ort", einem Zufall, ist dem Unfall-verursachenden Fahrer nicht schuldhaft anzulasten. Der Hauptpunkt bei einer Strafhöhe, der begangene Fahrfehler wird durch die Folgen nicht größer.

Die Folgen sind zwar ein Bewertungspunkt, aber wie dieser Denkzettel-Effekt nur etwas, was den Level nach oben oder unten verändert.

Abwarten, was kommt.
Selbst etwas machen, durch irgendwelche Aussagen bei der Polizei, kann derzeitig nichts verbessern.

Kommt dann die Strafe, würde immer noch ausreichend Zeit verbleiben, mittels Widerspruch über einen Anwalt einzugreifen.

Antwortete vor 12 Monaten
entfernterNutzer | Experte

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