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Wenn ein zeitlich begrenztes Parkverbot aufgestellt wird,wie viele Tage vorher muß es aufgestellt werden laut Gesetz?
Themen:
Recht
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Fragte vor mehr als 1 Jahr
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Hier muss etwas differenziert werden:
Ein Fahrzeug darf und kann immer "abgeschleppt", also umgesetzt werden, auch ohne jedes Verbot, auch ohne dass es wie auch immer "stören" würde.
Es geht bei diesem Thema ausschließlich um die Kostentragungspflicht für die Umsetzkosten für den Fahrzeughalter bzw. eventuell eine Strafe durch Missachtung eines Verbotes für den Fahrer.
Üblicherweise beträgt diese Frist 3 Tage / 72 Stunden.
Je nach Verwaltungsbezirk gibt es allerdings auch vereinzelt Gerichtsurteile, die eine Frist von 2 Tagen / 48 Stunden für ausreichend ansehen.
Antwortete vor mehr als 1 Jahr
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