Ab oder ummelden vom Fahrzeug

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Kann jemand der das Auto fährt, aber nicht der Halter vom Auto ist,der im Brief und schein steht, mit dem Brief und dem Schein ohne weiters das Auto um oder abmelden?

Themen: Autokauf
Fragte vor mehr als 2 Jahren

4 Antworten Beste zuerst - Ältere zuerst

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Wenn er eine Vollmacht dafür vom eingetragenen Fahrzeughalter hat und bei der Ab- oder Ummeldung auch dessen Personalausweis vorlegen kann, dann schon.

Antwortete vor mehr als 2 Jahren
geloescht | Experte
 
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Da fällt mir gerade ein das ich auch schon mehrmals Fahrzeuge ab oder bzw. auf mich umgemeldet habe ohne das ich eine Vollmacht hatte. Wer Brief und Schein hat ist meines wissens auch Rechtlicher Besitzer des Fahrzeuges. Daher soll man den Brief immer an Sicheren Orten aufbewaren, niemals im Auto auch den Schein nicht, wer nur ihn hat ist auch berechtigt das Fahrzeug zu benuzen.

Antwortete vor mehr als 2 Jahren
 
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Wer die Ab- oder Anmeldung vornimmt ist egal. Es ist nicht vorgeschrieben, dass diejenige Person, auf die das Auto zugelassen ist, das Auto auch abmeldet. Somit wird es auch für Angehörige oder den Autokäufer möglich die Kfz Abmeldung vorzunehmen. Das wichtigste Dokument in diesem Zusammenhang ist der Fahrzeugbrief. Wer diesen vorlegt kann das Fahrzeug abmelden. Der Fahrzeugschein spielt nur eine untergeordnete Rolle, letztendlich wird er von der Zulassungsstelle lediglich einbehalten. Die Kennzeichen müssen vorgelegt werden, damit die Marken beziehungsweise Siegel entfernt werden können.

Die Tatsache, dass jeder den Fahrzeugbrief vorlegen kann, den Pkw abmelden kann ist übrigens dann von großem Vorteil wenn man in einer Großstadt wohnt, in welcher an der Zulassungsstelle großer Andrang herrscht. In manchen Städten kann es bis zu einer Stunde oder noch viel länger dauern bis man dran ist. Wenn einem diese Zeit nicht zur Verfügung steht, dann kann man andere Familienmitglieder oder Freunde darum bitten, die Kfz Abmeldung vorzunehmen.

Allerdings ist es nicht möglich, dass man ein Auto einfach so abmeldet. Die Angabe des Kennzeichens beziehungsweise der Nummernschilder reicht längst nicht aus. Stattdessen möchten die verantwortlichen Beamten oder Fachangestellten auch den Fahrzeugschein, den Fahrzeugbrief und die Kennzeichen sehen. Wenn diese nicht vorgelegt werden können, kann auch keine Abmeldung vorgenommen werden. Außerdem ist aus diesem Grund auch keine Abmeldung über das Internet möglich, sondern muss immer noch vor Ort erfolgen.

Und wie BlackMonkey schon schreibt bitte die Papiere an einem sicheren Platz, am besten Zuhause bei anderen wichtigen Dokumenten, abheften.

Lieben Gruß
Manu

Antwortete vor mehr als 2 Jahren
 
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Bevor das hier mit dem "aber ich habe" weiter geht:

Hat schon mal jemand gelesen, was er da auf der Zulassungsstelle unterschreibt, also was da konkret auf dem Antrag auf Zulassung oder Abmeldung nachzulesen ist?

Was da unterschrieben wird, ist eine eidesstattliche Versicherung, wenn das nicht stimmt was man unterschriebt, dann hat man eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben, daher ist dann auch die Vollmacht schon allein aus Eigensicherung notwendig.

Kommt der ehemals eingetragene Fahrzeughalter auf die Idee, dass die Ummeldung nicht so ganz in seinem Sinne war, dann gibt es Bau. Die einzige Frage ist dann nur noch, ob Bewährung oder Haftantrittstermin.

Meldet sich bei der Zulassungsstelle der ehemalige Halter und dort findet sich keine Vollmacht, dann erstattet die Behörde eine Strafanzeige. Sie muss sogar so reagieren, um nicht in den Straftatvorwurf einer mittelbaren Täterschaft zu kommen.

Wenn es "mein" Fahrzeug ist, Gebrauchtwagen gekauft und nun ummelden, dann ist das kein Problem, weil man über den Kaufvertrag das Eigentum nachweisen kann.

Aber einfach so, wie hier in der Fragestellung, die irgendwie auch noch nach einem "am Halter vorbei" aussieht?
Ohne Haltervollmacht, die dann auch neutral bei der Zulassungsstelle liegt, gibt man sich doch selber zum Abschuss frei.

Unabhängig von der "Eigensicherung", woher erkennt die Zulassungsstelle, dass dies hier im Sinne des eingetragenen Fahrzeugshalters passiert?

Die Halterschaft ist ein Vertrag, und hier kann eine fremde Person einen Vertrag zwischen völlig anderen Leuten "kündigen", und hat zum Nachweis Papiere, von denen das BGH schon vor knapp 60 Jahren bestätigt hat, dass sie mit Eigentum nichts zu tun haben.

Sondern mit den Bestimmungsrechten und nun kommt jemand, der etwas bestimmen will und nachweislich nicht die Bestimmungsrechte hat, genau weil er nicht eingetragen ist?

Und das Ganze dann noch in Angesicht von den genannten Gerichtsurteilen, nach denen selbst schludrigst abgelegte Papiere keine Auswirkungen haben, weil damit rechtmäßig ohnehin nichts möglich ist?

Und nun soll es doch möglich sein?

Ohne Berechtigung geht nichts, oder da sitzt eine ziemlich ausgebrannte Schluse hinter dem Schreibtisch, dem ohnehin so ziemlich alles egal ist.

Antwortete vor mehr als 2 Jahren
geloescht | Experte

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