Ab oder ummelden vom FahrzeugKann jemand der das Auto fährt, aber nicht der Halter vom Auto ist,der im Brief und schein steht, mit dem Brief und dem Schein ohne weiters das Auto um oder abmelden?
Themen:
Autokauf
Fragte vor mehr als 2 Jahren
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4 Antworten Beste zuerst - Ältere zuerst
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Wenn er eine Vollmacht dafür vom eingetragenen Fahrzeughalter hat und bei der Ab- oder Ummeldung auch dessen Personalausweis vorlegen kann, dann schon.
4 Kommentare
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Da fällt mir gerade ein das ich auch schon mehrmals Fahrzeuge ab oder bzw. auf mich umgemeldet habe ohne das ich eine Vollmacht hatte. Wer Brief und Schein hat ist meines wissens auch Rechtlicher Besitzer des Fahrzeuges. Daher soll man den Brief immer an Sicheren Orten aufbewaren, niemals im Auto auch den Schein nicht, wer nur ihn hat ist auch berechtigt das Fahrzeug zu benuzen.
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Wer die Ab- oder Anmeldung vornimmt ist egal. Es ist nicht vorgeschrieben, dass diejenige Person, auf die das Auto zugelassen ist, das Auto auch abmeldet. Somit wird es auch für Angehörige oder den Autokäufer möglich die Kfz Abmeldung vorzunehmen. Das wichtigste Dokument in diesem Zusammenhang ist der Fahrzeugbrief. Wer diesen vorlegt kann das Fahrzeug abmelden. Der Fahrzeugschein spielt nur eine untergeordnete Rolle, letztendlich wird er von der Zulassungsstelle lediglich einbehalten. Die Kennzeichen müssen vorgelegt werden, damit die Marken beziehungsweise Siegel entfernt werden können.
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Bevor das hier mit dem "aber ich habe" weiter geht:
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